Abnahme & Inbetriebnahme


Zuerst wird eine Kontrolle aller frei verlegten Gasleitungen in Ihrem Gebäude auf technisch einwandfreien Zustand durchgeführt. Die Absperr- und Sicherheitseinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler werden auf Ihre freie Zugänglichkeit und Funktion überprüft. Prüfung, ob das Rohrnetz einem hohen Druck standhalten kann. Als Referenzdruck gilt der Ansprechdruck des Sicherheitsventils. Auch bei der Druckprüfung werden empfindliche Bauteile ausgespart. Schlussendlich wird das Abnahmeprotokoll angefertigt und unterzeichnet. Hier wird auch auf Arbeiten hingewiesen, die noch zu erfüllen sind (z.B. eine Nachregelung der Heizeinstellungen am Ende der ersten Heizperiode oder ähnliches).




Auch eine schriftliche Fachunternehmererklärung sollte Bestandteil der Unterlagen sein. Hiermit bestätigt der Fachmann, dass alle Leistungen und Bauteile den gesetzlichen Bestimmungen voll entsprechen. Auch diese kann neben dem Nachweis eines hydraulischen Abgleichs Bedingung für Fördergelder durch BAFA oder KfW darstellen. Der nächste Punkt ist der Hydraulische Abgleich.


Er stellt sicher, dass ein Heizkörper mit der exakt benötigten Wärmemenge versorgt wird, vermeidet Energieverluste und sorgt dafür, dass alle Heizkörper bzw. Heizflächen gleichmäßig warm werden. Hier sollte unbedingt genaues Augenmerk daraufhin gelegt werden, dass dieser auch tatsächlich durchgeführt wird - neben einer effizienteren Betriebsweise ist der hydraulische Abgleich auch Fördervoraussetzung für verschiedene Finanzierungsprogramme, zum Beispiel durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).






Nun werden die Werte konfiguriert ( Heizkurve, Nachtabsenkung etc), erfolgt die Einweisung in die Gasheizung. Nehmen Sie sich die Zeit, um sich vom Fachmann exakt erklären zu lassen, wie die Gasheizung bedient wird: Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Regelung usw. Es wird auf Dauer Zeit, Geld und Nerven sparen. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Unterlagen haben: Bescheinigungen der Hersteller, Handbücher und Bedienungsanleitungen, Protokolle sowie Schemata.


Nun erfolgt die sachgemäße Inbetriebnahme.


Falls dieses Thema im Abnahmegespräch noch nicht angesprochen wurde: die regelmäßige Wartung einer Gasheizung kann im Rahmen eines Service- bzw. Wartungsvertrages geregelt werden.